Das Hauptgebäude in der Schleswiger Straße

Gebührenübersicht

Gebühren
übersicht

Unterrichtsgebühren

Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule Bremen werden folgende Gebühren erhoben (gültig ab 1. August 2024):

Elementare Musikpädagogik (pro Unterrichtseinheit)
Eltern-Kind-Gruppen (45 Minuten)                9,00 Euro
Musikalische Früherziehung (60 Minuten)  9,00 Euro
Basiskurs (45 Minuten)                                  9,00 Euro

Instrumentale und vokale Hauptfächer (pro Unterrichtseinheit)
Einzelunterricht
Normaltarif
30 Minuten                                                 23,00 Euro
45 Minuten**                                             34,00 Euro
60 Minuten**                                             46,00 Euro

**auch 14tägig möglich

Kinder- und Jugendtarif
30 Minuten                                                  20,00 Euro
45 Minuten                                                  28,00 Euro

Gruppenunterricht
Normaltarif
Zweier Gruppe* 30 Minuten                      16,00 Euro
Zweier Gruppe* 45 Minuten                      20,00 Euro
Dreier bis Fünfer Gruppe 45 Minuten      16,00 Euro
ab Sechser Gruppe 45 Minuten                12,00 Euro

Kinder- und Jugendtarif
Zweier Gruppe* 30 Minuten                      13,00 Euro
Zweier Gruppe* 45 Minuten                      16,00 Euro
Dreier bis Fünfer Gruppe 45 Minuten      13,00 Euro

Schnupperkurs
(pro Fach nur einmalige Belegung möglich)

Normaltarif
6x30 Minuten Einzelunterricht             150,00 Euro

Kinder- und Jugendtarif
6x30 Minuten Einzelunterricht             130,00 Euro

Ensemble- und Ergänzungsfächer
(pro Ensemble-/Ergänzungsfach) (Monatsgebühr)
Orchester, Chöre, Big Bands                         11,00 Euro
Ensembles, Kammermusik, Bandtraining  15,00 Euro
Musiktheorie (Gruppenangebot)                 18,50 Euro

Nebenstehend sind die Gebühren für unser Unterrichtsangebot aufgeführt. Weitere Informationen, z.B. über Instrumentenmiete, Kooperationsangebote in Kindertagesstätten/allgemeinbildenden Schulen, Sozial- und Familienermässigung und Ausnahmeregelungen oder Kündigungsfristen, entnehmen Sie bitte dem Ortsgesetz über die Musikschule Bremen der Stadtgemeinde Bremen, über die Teilnahme am Unterricht und die Erhebung von Unterrichtsgebühren, das am 1. August 2024 in Kraft tritt.

Hier können Sie das Ortsgesetz über die Musikschule Bremen mit Unterrichts- und Gebührenordnung
herunterladen (nicht barrierefrei).