FAQ (deutsch)
FAQ / Ihre Fragen
Fragen zu Anmeldung und Gebühren
Wie kann ich mich oder mein Kind anmelden?
Sie können sich oder Ihr Kind ganz bequem digital anmelden. Hier geht es direkt zur Online-Anmeldung. Bevorzugen Sie eine Anmeldung per Post, klicken Sie einfach hier: Formulare zum Ausdrucken
Unsere Formulare als PDF-Dateien sind z.Zt. nicht barrierefrei.
Gibt es auch Ermäßigungen für den Unterricht?
Wir gewähren aus sozialen Gründen Ermäßigung auf die Gebühren für Kurse der Elementaren Musikpädagogik und für Hauptfächer (Instrumentalunterricht/Gesang). Hier haben Sie Einblick in unsere möglichen Ermäßigungen
Gibt es eine Familienermäßigung?
Nehmen mindestens zwei Mitglieder einer Familie am Hauptfachunterricht oder einem Kurs der Elementaren Musikpädagogik teil, gewähren wir eine Familienermäßigung
Gibt es eine Gebührenerstattung?
Für Unterrichtsausfall, den wir als Musikschule zu vertreten haben, werden die Gebühren erstattet.
Was passiert im Krankheitsfall des Schülers oder Lehrers?
Wird der Unterricht seitens der Musikschule abgesagt, werden die Gebühren für den ausgefallenen Unterricht erstattet. Sagen Schülerinnen oder Schüler ihre Teilnahme am Unterricht ab, können die Gebühren von uns nicht zurückgezahlt werden.
Was passiert, wenn sich während des Schuljahrs die Gruppengröße ändert?
Wird z.B. durch einen Umzug aus einer 3er-Gruppe mit 45 Minuten eine 2er-Gruppe und sind die Eltern nicht bereit, mehr zu bezahlen, wird die Unterrichtszeit auf 30 Minuten gekürzt.
Muss der Unterricht in den Ferien durchbezahlt werden?
Die Unterrichtsgebühr für Hauptfächer und für Kurse der Elementaren Musikpädagogik wird
nach angebotener Stundenzahl berechnet, die Gebühr für Ensembles/Orchester/Chöre werden pauschal jährlich (aufgeteilt in monatliche Raten) abgerechnet.
Kann man bei Ihnen ein Instrument mieten?
Wir haben einen größeren Fundus an Musikinstrumenten, die wir gegen geringe Gebühr – je nach Verfügbarkeit – an unsere Schülerinnen und Schüler vermieten.
Kündigung
Wie kündige ich den Unterrichtsvertrag?
Eine Kündigung muss immer schriftlich oder per E-Mail (formlos) an die Musikschule Bremen, Schleswiger Straße 4, 28219 Bremen, bzw. an unsere Emailadresse office@musikschule.bremen.de erfolgen.
Gibt es Kündigungsfristen?
Der Unterrichtsvertrag kann nach der Probezeit jeweils bis zum Ende eines jeden Schulhalbjahres mit 2-monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden. Möchten Sie also zum 31. Januar kündigen, muss Ihre Kündigung bis zum 30. November bei uns eingegangen sein, bzw. bis zum 31. Mai, wenn Sie zum 31. Juli kündigen möchten.
Allgemeine Fragen
Ab welchem Alter kann mein Kind zur Musikschule gehen?
Wir bieten Eltern-Kind-Kurse für Kinder ab 2 Jahre plus eine erwachsene Begleitperson an. Für 4- bis 6-jährige Kinder gibt es Kurse der Musikalischen Früherziehung, für Kinder ab 5-6 Jahre kann der Instrumentalunterricht – abhängig vom jeweiligen Instrument – beginnen.
Bieten Sie auch Unterricht für Erwachsene an?
Selbstverständlich können auch Erwachsene bei uns ein Instrument lernen oder auch in unseren Ensembles für Erwachsene mitspielen
Wann ist man zu alt, um ein Instrument zu lernen?
Nie!
Kann man bei Ihnen eine kostenlose Probestunde nehmen?
Nein, aber nach der 1. Unterrichtsstunde kann kostenlos annulliert werden.
Gibt es bei Ihnen eine Probezeit?
Während der ersten drei Monate kann der Unterricht ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden.
Was ist ein Schnupperkurs?
Wenn wir freie Kapazitäten haben, gibt es die Möglichkeit, ein Instrument über einen kleinen Zeitraum - 6 x 30 Minuten Einzelunterricht - auszuprobieren. Danach kann man sich zum regulären Unterricht anmelden.
Was ist IKARUS?
Das ist die Abkürzung für unser Instrumentenkarussell. Hier können Kinder in kleinen Gruppen verschiedene Instrumente über einen längeren Zeitraum ausprobieren. Hier bekommen Sie nähere Informationen über unser Instrumentenkarussell.
Kann ich mein Kind, das inzwischen in der 3. Schulklasse ist, für das Ikarus anmelden?
Unser Instrumentenkarussell ist ursprünglich konzipiert für Kinder der 1. und 2. Grundschulklassen. Sollte es freie Plätze geben, können wir ggf. auch Drittklässler einteilen.
Wo findet der Unterricht statt?
Wir unterrichten in unseren drei eigenen Standorten in Walle (zur Zeit Ellmersstr. 24), im Postamt 5 am Hbf und in Bremen-Grohn (Friedrich-Humbert-Straße 121). Außerdem nutzen wir die Räumlichkeiten vieler öffentlicher Schulen im gesamten Bremer Stadtgebiet und in Bremen-Nord.
Gibt es eine Warteliste?
Je nach Instrument kann es möglich sein, dass der Unterricht nicht sofort beginnen kann.
Ist ein Fächer- oder Lehrerwechsel möglich, ohne dass man sich erneut anmelden muss?
Besprechen Sie Ihren Wunsch mit unseren Kolleginnen in der Schülerverwaltung und füllen Sie das Formular zur Ummeldung aus.
Fragen zu unseren Ensembles
Mein Kind oder ich möchten in einem Ensemble der Musikschule mitspielen. Wie melde ich es/mich an?
Eine Anmeldung muss stets schriftlich über unser Formular Ergänzungsfach (Orchester/Chor/Ensemble) erfolgen. Nehmen Sie jedoch als Erstes Kontakt zur jeweiligen Ensemble-Leitung auf, um einen günstigen Zeitpunkt für den Einstieg zu besprechen. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Homepage auf der Seite über unsere Ensembles, auch helfen Ihnen unsere Kolleginnen der Schülerverwaltung gerne weiter.
Sie oder Ihr Kind sind nicht SchülerIn der Musikschule Bremen und möchten trotzdem gerne in einem Ensemble, Orchester oder Chor mitmachen. Ist das möglich?
Natürlich können auch externe Schülerinnen und Schüler in unseren Ensembles mitspielen. Diese müssen jedoch eine Jahresgebühr (in monatlichen Raten) für ihre Teilnahme bezahlen. Für Schülerinnen und Schüler, die ein Hauptfach bei uns belegt haben, ist die Teilnahme gebührenfrei.
Kann man auch in mehreren Ensembles mitspielen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich.