Das Hauptgebäude in der Schleswiger Straße

Gebührenübersicht

Gebühren
übersicht

Unterrichtsgebühren

Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule Bremen werden folgende Gebühren erhoben (gültig ab 1. August 2025):

Elementare MusikpädagogikGebühr (pro Unterrichtseinheit)
 
Eltern-Kind-Gruppen (45 Minuten) 9,40 Euro
Musikalische Früherziehung (60 Minuten) 9,40 Euro
Basiskurs (45 Minuten) 9,40 Euro

 

Instrumentale und vokale HauptfächerGebühr (pro Unterrichtseinheit)
Einzelunterricht Normaltarif
30 Minuten 24,00 Euro
45 Minuten* 35,00 Euro
60 Minuten* 48,00 Euro
Einzelunterricht Kinder- und Jugendtarif
30 Minuten 21,00 Euro
45 Minuten 30,00 Euro
Gruppenunterricht Normaltarif
Zweiergruppe 30 Minuten 16,00 Euro
Zweiergruppe 45 Minuten 21,00 Euro
Dreier- bis Fünfergruppe 45 Minuten 16,00 Euro
ab Sechsergruppe 45 Minuten 12,00 Euro
Gruppenunterricht Kinder- und Jugendtarif
Zweiergruppe 30 Minuten 15,00 Euro
Zweiergruppe 45 Minuten 17,00 Euro
Dreier- bis Fünfergruppe 45 Minuten 14,00 Euro
ab Sechser Gruppe 45 Minuten 9,40 Euro
* auch 14-tägig möglich
Ensemble- und ErgänzungsfächerGebühr (pro Monat und Fach)
Orchester, Chöre, Big Bands 11,20 Euro
Ensembles, Kammermusik, Bandtraining 15,20 Euro
Musiktheorie (Gruppenangebot) 18,50 Euro

 Bitte beachten Sie für eventuelle Zuschläge und Ermäßigungen auch unsere nebenstehende Gebührenordnung, die obige Auflistung dient nur einer ersten Übersicht!

Probezeit

Bei Beginn eines neuen Unterrichtsfachs gilt eine Probezeit von drei Monaten. In dieser Zeit haben Sie/ Ihr Kind die Möglichkeit, in Absprache mit der Musikschullehrkraft zu prüfen, ob der Unterricht auch langfristig zu Ihren Vorstellungen passt und erfolgreich sein wird.
Falls Sie innerhalb der Probezeit feststellen, dass der Unterricht nicht das Richtige ist, können Sie den Unterricht ganz einfach jeweils zum Monatsende kündigen.

Ortsgesetz

Ortsgesetz gültig ab 1. August 2025

Nebenstehend sind die Gebühren für unser Unterrichtsangebot aufgeführt. Weitere Informationen, z.B. über Instrumentenmiete, Kooperationsangebote in Kindertagesstätten/allgemeinbildenden Schulen, Sozial- und Familienermässigung und Ausnahmeregelungen oder Kündigungsfristen, entnehmen Sie bitte dem Ortsgesetz über die Musikschule Bremen der Stadtgemeinde Bremen, über die Teilnahme am Unterricht und die Erhebung von Unterrichtsgebühren, das am 1. August 2025 in Kraft tritt.

Hier können Sie das Ortsgesetz über die Musikschule Bremen mit Unterrichts- und Gebührenordnung (150.04 KB) als PDF-Datei herunterladen (nicht barrierefrei).