Gebührenübersicht
Gebühren
übersicht
Unterrichtsgebühren
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule Bremen werden folgende Gebühren erhoben (gültig ab 1. August 2025):
| Elementare Musikpädagogik | Gebühr (pro Unterrichtseinheit) |
|---|---|
| Eltern-Kind-Gruppen (45 Minuten) | 9,40 Euro |
| Musikalische Früherziehung (60 Minuten) | 9,40 Euro |
| Basiskurs (45 Minuten) | 9,40 Euro |
| Instrumentale und vokale Hauptfächer | Gebühr (pro Unterrichtseinheit) |
|---|---|
| Einzelunterricht Normaltarif | |
| 30 Minuten | 24,00 Euro |
| 45 Minuten* | 35,00 Euro |
| 60 Minuten* | 48,00 Euro |
| Einzelunterricht Kinder- und Jugendtarif | |
| 30 Minuten | 21,00 Euro |
| 45 Minuten | 30,00 Euro |
| Gruppenunterricht Normaltarif | |
| Zweiergruppe 30 Minuten | 16,00 Euro |
| Zweiergruppe 45 Minuten | 21,00 Euro |
| Dreier- bis Fünfergruppe 45 Minuten | 16,00 Euro |
| ab Sechsergruppe 45 Minuten | 12,00 Euro |
| Gruppenunterricht Kinder- und Jugendtarif | |
| Zweiergruppe 30 Minuten | 15,00 Euro |
| Zweiergruppe 45 Minuten | 17,00 Euro |
| Dreier- bis Fünfergruppe 45 Minuten | 14,00 Euro |
| ab Sechser Gruppe 45 Minuten | 9,40 Euro |
| * auch 14-tägig möglich |
| Ensemble- und Ergänzungsfächer | Gebühr (pro Monat und Fach) |
|---|---|
| Orchester, Chöre, Big Bands | 11,20 Euro |
| Ensembles, Kammermusik, Bandtraining | 15,20 Euro |
| Musiktheorie (Gruppenangebot) | 18,50 Euro |
Bitte beachten Sie für eventuelle Zuschläge und Ermäßigungen auch unsere nebenstehende Gebührenordnung, die obige Auflistung dient nur einer ersten Übersicht!
Probezeit
Bei Beginn eines neuen Unterrichtsfachs gilt eine Probezeit von drei Monaten. In dieser Zeit haben Sie/ Ihr Kind die Möglichkeit, in Absprache mit der Musikschullehrkraft zu prüfen, ob der Unterricht auch langfristig zu Ihren Vorstellungen passt und erfolgreich sein wird.
Falls Sie innerhalb der Probezeit feststellen, dass der Unterricht nicht das Richtige ist, können Sie den Unterricht ganz einfach jeweils zum Monatsende kündigen.
Ortsgesetz
Ortsgesetz gültig ab 1. August 2025
Nebenstehend sind die Gebühren für unser Unterrichtsangebot aufgeführt. Weitere Informationen, z.B. über Instrumentenmiete, Kooperationsangebote in Kindertagesstätten/allgemeinbildenden Schulen, Sozial- und Familienermässigung und Ausnahmeregelungen oder Kündigungsfristen, entnehmen Sie bitte dem Ortsgesetz über die Musikschule Bremen der Stadtgemeinde Bremen, über die Teilnahme am Unterricht und die Erhebung von Unterrichtsgebühren, das am 1. August 2025 in Kraft tritt.
Hier können Sie das Ortsgesetz über die Musikschule Bremen mit Unterrichts- und Gebührenordnung (150.04 KB) als PDF-Datei herunterladen (nicht barrierefrei).